Umweltbundesamt veröffentlicht Studie zu den Klimaschutzpotentialen von Abfällen
Das Umweltbundesamt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie der Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffgesllschaft e.V. haben jüngst eine Studie zum Thema "Klimaschutzpotentiale der Abfallwirtschaft am Beispiel von Siedlungsabfällen und Altholz" heraus gegeben.
In dieser Studie werden die Potentiale der Siedlungsabfallwirtschaft durch die Ausschöpfung von Optimierungsmaßnahmen betrachtet und bilanziert. Der Fokus liegt auf den Kriterien Klimaschutz und der Einsparung von energetischen Ressourcen. In unterschiedlichen Szenarien wird die vollständige Aufgabe der Deponien im Jahre 2020 durchgespielt. Wesentliche Bestandteile für die Aufgabe der Deponierung von Abfällen bilden technische und Abfallstrom lenkende Maßnahmen. Durch diese technischen Maßnahmen, wie die Wirkungsgradverbesserung der Anlagen zur energetischen Nutzung und die Umlenkung von Abfallstoffströmen z.B. durch Steigerung der Getrenntsammlung von Wertstoffe kann der Siedlungsabfall erheblich reduziert werden. Werden die Abfälle besser getrennt verschiebt sich das Mengengerüst, verwertbare Abfälle wie Bioabfälle, Grünabfälle, PPK (Papier/Pappe/Kartonage), Leichtverpackungen und Altholz nehmen zu. (nähere Informationen: www.umweltbundesamt.de).
Diese Studie zeigt, dass Abfallmanagementkonzepte, wie die von incycle, nicht nur zur Einsparung von energetischen Ressourcen beitragen, sondern auch zum Schutz unseres Klimas. Machen Sie mit!
Neue Tierische - Nebenprodukt - Verordnung verabschiedet
Der Europäische Rat hat eine neue Verordnung mit Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, verabschiedet. Diese soll die bestehende Verordnung 1774/2002 (Tierische – Nebenprodukt - Verordnung) bis Ende 2010 ablösen.
Grundsätzlich wird eine strengere Unterscheidung zwischen Lebensmitteln und tierischen Nebenprodukten getroffen, einige Materialien können durch thermische oder chemische Behandlung aus der Verordnung 1774 ausgeklammert werden. Auch eine Registrierungspflicht für Transporte mit tierischen Nebenprodukten ist geplant. Was diese neue Verordnung für die einzelnen Betriebe bedeutet muss individuell geprüft werden.
Pflicht der Elektronischen Nachweisführung bei der Abfallentsorgung
Ab dem 1. April 2010 wird das elektronische Abfallnachweisverfahren gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verbindlich. Dies betrifft die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Der elektronischen Nachweisführung (Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine) sowie einer Pflicht zur elektronischen Signatur müssen Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger gleichermaßen nachkommen.
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