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Neue Tierische - Nebenprodukt - Verordnung verabschiedet

Der Europäische Rat hat eine neue Verordnung mit Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, verabschiedet. Diese soll die bestehende Verordnung 1774/2002 (Tierische – Nebenprodukt - Verordnung) bis Ende 2010 ablösen.

Grundsätzlich wird eine strengere Unterscheidung zwischen Lebensmitteln und tierischen Nebenprodukten getroffen, einige Materialien können durch thermische oder chemische Behandlung aus der Verordnung 1774 ausgeklammert werden. Auch eine Registrierungspflicht für Transporte mit tierischen Nebenprodukten ist geplant. Was diese neue Verordnung für die einzelnen Betriebe bedeutet muss individuell geprüft werden.

 

 

Pflicht der Elektronischen Nachweisführung bei der Abfallentsorgung

Ab dem 1. April 2010 wird das elektronische Abfallnachweisverfahren gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verbindlich. Dies betrifft die Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Der elektronischen Nachweisführung (Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine) sowie einer Pflicht zur elektronischen Signatur müssen Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger gleichermaßen nachkommen.